KI-generiert

Ein Anruf aus Iserlohn erreichte mich von einem Kunden, der mit seinem Mercedes GLC unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden war. Bereits am Telefon schilderte er mir, dass sein Fahrzeug erheblich beschädigt worden sei. Die Sorge war groß – insbesondere, weil er eine besondere Bindung zu seinem Mercedes hatte.

Unfall in Iserlohn: Vorfahrt missachtet

Mein Kunde befuhr mit seinem Mercedes GLC ordnungsgemäß eine Vorfahrtstraße in Iserlohn. Plötzlich fuhr ein anderes Fahrzeug aus einer Einfahrt heraus und übersah den bevorrechtigten Verkehr.

Es kam zur Kollision.

Durch den Anstoß wurde die komplette rechte Fahrzeugseite beschädigt – angefangen im Bereich der Front über die Türen bis hin zum hinteren Fahrzeugbereich. Bereits die ersten Fotos ließen vermuten, dass es sich nicht um einen gewöhnlichen Unfallschaden handeln würde.

Vor-Ort-Besichtigung des Mercedes GLC

Als unabhängiger Kfz-Gutachter aus Dortmund vereinbarte ich kurzfristig einen Termin zur Besichtigung des Fahrzeugs.

Vor Ort bestätigte sich der erhebliche Schadenumfang. Die rechte Fahrzeugseite war großflächig betroffen. Unter anderem wurden Beschädigungen an mehreren Karosserieteilen festgestellt.

Im Rahmen meiner Begutachtung dokumentierte ich sämtliche Schäden umfassend und prüfte die wirtschaftliche Situation des Fahrzeugs.

Wirtschaftlicher Totalschaden – und trotzdem repariert?

Die Berechnung zeigte zunächst ein Ergebnis, das viele Fahrzeughalter überrascht:

Der Mercedes GLC lag rechnerisch im Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Für viele Geschädigte bedeutet dies das Ende ihres Fahrzeugs. Doch nicht jeder möchte sein Auto verkaufen – insbesondere dann nicht, wenn eine besondere emotionale Bindung besteht oder das Fahrzeug über Jahre gepflegt wurde.

Genau so war es auch in diesem Fall.

Mein Kunde erklärte mir, dass er seinen Mercedes GLC unbedingt behalten wollte und ein Verkauf für ihn nicht infrage kam.

Die 130%-Regel: Was bedeutet das?

Viele Geschädigte wissen nicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens möglich ist.

Die sogenannte 130%-Regel erlaubt es, ein Fahrzeug fachgerecht instand setzen zu lassen, wenn:

  • die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % übersteigen,
  • die Reparatur vollständig und fachgerecht durchgeführt wird,
  • und der Geschädigte das Fahrzeug anschließend weiter nutzt.

Gerade bei Fahrzeugen, an denen eine besondere Bindung besteht, kann diese Regelung eine wichtige Möglichkeit darstellen.

Fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt

Nach Abschluss der Begutachtung entschied sich mein Kunde bewusst gegen eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Er wollte seinen Mercedes GLC behalten.

Die Reparatur wurde daher im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nach der 130%-Regel in einer Fachwerkstatt durchgeführt.

Das Fahrzeug konnte instand gesetzt werden und blieb trotz des erheblichen Schadens im Besitz seines Eigentümers.

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht zwangsläufig bedeutet, dass man sein Fahrzeug aufgeben muss.

Warum ein unabhängiges Unfallgutachten so wichtig ist

Viele Geschädigte kennen ihre Möglichkeiten nicht.

Ein professionelles Unfallgutachten dient nicht nur der Ermittlung der Reparaturkosten. Es dokumentiert auch wichtige Ansprüche und Besonderheiten des Einzelfalls.

Unter anderem werden dabei folgende Positionen geprüft:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Reparaturdauer
  • Fotodokumentation
  • Prüfung einer möglichen 130%-Regelung
  • Beweissicherung für die weitere Regulierung

Gerade bei größeren Schäden kann die richtige Begutachtung entscheidend dafür sein, ob alle Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zur 130%-Regel

Muss ich mein Fahrzeug bei einem Totalschaden immer verkaufen?
Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur nach der 130%-Regel durchgeführt werden.

Kann ich mir die Werkstatt selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, eine geeignete Fachwerkstatt auszuwählen.

Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Gilt die 130%-Regel auch bei älteren Fahrzeugen?
Grundsätzlich ja. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen des Einzelfalls.

Mein Fazit als Kfz-Gutachter

Dieser Fall aus Iserlohn zeigt, dass selbst bei erheblichen Unfallschäden nicht immer der Verkauf des Fahrzeugs die einzige Lösung ist.

Durch die fachgerechte Begutachtung konnten sämtliche Ansprüche dokumentiert und die Voraussetzungen für eine Reparatur nach der 130%-Regel geprüft werden.

Der Mercedes GLC blieb trotz wirtschaftlichen Totalschadens im Besitz seines Eigentümers – genau so, wie es sich der Kunde gewünscht hatte.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Fragen zu einem möglichen Totalschaden oder zur 130%-Regel haben, unterstütze ich Sie gerne.

  • Unfallgutachten
  • Prüfung der 130%-Regel
  • Vor-Ort-Service in Dortmund, Iserlohn und ganz NRW
  • Schnelle Terminvergabe
  • Unterstützung bei der Schadenregulierung
  • Unabhängige Gutachtenerstellung

Telefon: 0176 62049380
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Schätzung ist gut. Gutachten ist besser.