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Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist für viele Fahrer eine unangenehme Situation. Anders als bei einem selbst gekauften Auto gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft – und genau das bringt besondere Regeln mit sich, wenn es zu einem Schaden kommt. Damit Sie als Leasingnehmer nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben oder Ärger mit der Leasingfirma riskieren, ist ein professionelles Unfallgutachten unverzichtbar.

Als Kfz-Sachverständiger Eduard Sauer aus Dortmund unterstütze ich täglich Kunden mit Leasingfahrzeugen in solchen Situationen. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, was bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug wichtig ist, welche Besonderheiten es gibt und wie Sie mit einem unabhängigen Unfallgutachten Ihre Rechte sichern.

Warum ein Unfallgutachten bei Leasingfahrzeugen so wichtig ist?

Bei einem privat finanzierten Fahrzeug geht es im Schadensfall in erster Linie darum, die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert korrekt zu ermitteln. Bei einem Leasingfahrzeug gibt es jedoch zusätzliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:

  • Restwert des Fahrzeugs: Der Leasinggeber möchte sicherstellen, dass das Auto nach Ablauf des Vertrags noch den vereinbarten Restwert hat.
  • Vertragsbedingungen: Viele Leasingverträge enthalten Klauseln zu Schäden, Wertminderung und Rückgabe.
  • Abrechnung mit der Versicherung: Damit Sie nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben, ist ein exaktes und unabhängiges Gutachten entscheidend.

Ein Kostenvoranschlag reicht in diesen Fällen fast nie aus. Nur ein vollständiges Unfallgutachten liefert die notwendigen Angaben zu Reparaturkosten, Wertminderung und technischer Sicherheit.

Häufige Probleme bei Leasingfahrzeugen nach einem Unfall

Viele Leasingnehmer unterschätzen die Komplexität, die ein Schaden am Leasingfahrzeug mit sich bringt. Typische Probleme sind:

  1. Streit mit der Leasinggesellschaft → Wenn der Schaden nicht korrekt dokumentiert wird, kann der Leasinggeber später bei der Rückgabe hohe Nachzahlungen verlangen.
  2. Unvollständige Versicherungsabrechnung → Ohne detailliertes Gutachten zahlen Versicherungen oft nur das Nötigste, nicht aber alle Folgekosten (z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall).
  3. Wertminderung → Besonders bei neueren Leasingfahrzeugen ist der merkantile Minderwert nach einem Unfall ein entscheidender Faktor.
  4. Totalschaden beim Leasingfahrzeug → Hier muss klar geregelt werden, wie hoch der Ablösewert ist und wie die Versicherung den Schaden reguliert.

Unfallgutachten: Ihre Vorteile als Leasingnehmer

Ein unabhängiges Unfallgutachten schützt Sie als Leasingnehmer gleich mehrfach:

  • Transparenz: Sie erhalten eine klare Übersicht über alle Schäden.
  • Absicherung gegenüber der Leasinggesellschaft: Das Gutachten dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs lückenlos.
  • Faire Regulierung mit der Versicherung: Alle relevanten Kosten – von Reparatur über Wertminderung bis Nutzungsausfall – werden berücksichtigt.
  • Beweissicherung: Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, dient das Gutachten als rechtssicherer Nachweis.

Schritt-für-Schritt: Was tun nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug?

  1. Unfallstelle sichern – Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen, ggf. Polizei rufen.
  2. Fotos machen – Unfallort, beteiligte Fahrzeuge, Schäden und Umgebung dokumentieren.
  3. Gutachter anrufen – Kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie mich (Tel. 0176 62049380).
  4. Leasinggesellschaft informieren – Melden Sie den Schaden zeitnah, aber lassen Sie sich nicht auf einen vorgeschriebenen Gutachter ein. Sie haben das Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.
  5. Versicherung einschalten – Die gegnerische Versicherung ist bei unverschuldetem Unfall in der Regel zahlungspflichtig.

Besonderheiten bei Totalschaden und Leasing

Kommt es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, ist die Abwicklung bei Leasingfahrzeugen komplexer als bei privat finanzierten Autos.

Das Unfallgutachten muss den aktuellen Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln. Auf dieser Basis wird berechnet, wie hoch der Ablösebetrag für den Leasinggeber ist.

👉 Ohne professionelles Gutachten droht Ihnen, dass Sie am Ende eine Lücke zwischen Versicherungsleistung und Leasingforderung selbst tragen müssen.

Wertminderung bei Leasingfahrzeugen

Ein besonders heikler Punkt ist die merkantile Wertminderung. Selbst wenn ein Schaden vollständig repariert wird, ist das Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert.

Bei Leasingfahrzeugen ist die Wertminderung oft noch wichtiger, da sie direkt in die Kalkulation des Leasinggebers einfließt.

Ein qualifiziertes Unfallgutachten stellt sicher, dass dieser Minderwert dokumentiert und von der Versicherung erstattet wird.

Warum Sie Ihren Gutachter selbst wählen sollten

Viele Versicherungen und Leasinggesellschaften versuchen, eigene Gutachter oder Werkstätten einzuschalten. Das ist jedoch nicht in Ihrem Interesse.

Sie als Geschädigter haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Nur so stellen Sie sicher, dass das Gutachten neutral erstellt wird und Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.

Als Kfz-Gutachter Eduard Sauer in Dortmund arbeite ich unabhängig von Versicherungen und Leasingfirmen – allein im Auftrag meiner Kunden.

Praxisbeispiel

Ein Kunde von mir hatte einen Neuwagen im Leasing, der nach nur 6 Monaten in einen Unfall verwickelt war. Die Versicherung wollte lediglich die Reparaturkosten übernehmen, ohne die merkantile Wertminderung anzuerkennen. Durch mein detailliertes Unfallgutachten konnte der Kunde zusätzlich mehrere tausend Euro an Wertminderung erstattet bekommen – und musste später bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine bösen Überraschungen befürchten.

Fazit

Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug bringt besondere Herausforderungen mit sich. Damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben oder Ärger mit der Leasinggesellschaft haben, ist ein professionelles Unfallgutachten unverzichtbar.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Dortmund unterstütze ich Sie bei der kompletten Abwicklung:

  • Vor-Ort-Besichtigung (24/7 erreichbar)
  • Erstellung eines rechtssicheren Gutachtens
  • Kommunikation mit Versicherungen und Anwälten
  • Absicherung gegenüber der Leasinggesellschaft

📞 Rufen Sie mich direkt an unter 0176 62049380 oder besuchen Sie meine Webseite www.kfz-sv-sauer.de – ich helfe Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.