Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen keine Kosten.

 

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. So wird Ihr Schaden objektiv und vollständig bewertet.

 

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich in der Regel ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro. Darunter spricht man meist von Bagatellschäden, bei denen ein Kostenvoranschlag genügt.

 

Was macht ein Kfz-Gutachter?

Ein Kfz-Gutachter bewertet Unfallschäden, ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und erstellt ein rechtssicheres Unfallgutachten.

 

Wann brauche ich ein Gutachten?

Ein Gutachten ist sinnvoll nach einem Verkehrsunfall, bei Streit mit Versicherungen, bei einem Totalschaden oder zur Wertermittlung von Fahrzeugen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag zeigt nur Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und mögliche Wertminderung.

 

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Begutachtung erfolgt meist innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen.

 

Wie läuft die Begutachtung ab?

Ich besichtige Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt, dokumentiere den Schaden und erstelle das Gutachten. Sie und die Versicherung erhalten es direkt.

 

Welche Unterlagen benötige ich?

Benötigt werden Fahrzeugschein, Unfallbericht, Kontaktdaten der Versicherung sowie ggf. Fotos oder Angaben zum Unfallhergang.

 

Kommen Sie auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja. Ich biete mobilen Service an und komme direkt zu Ihnen oder in Ihre Wunschwerkstatt.

 

Muss ich die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung durchführen lassen?

Nein. Sie haben freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Sie nicht zwingen.

 

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja. Wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.

 

Was ist ein Nutzungsausfall?

Ein Nutzungsausfall ist eine finanzielle Entschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Dauer der Reparatur.

 

Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?

Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt Alter, Laufleistung, Ausstattung und den regionalen Markt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert?

Reparaturkosten sind die Kosten zur Instandsetzung. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall.

 

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

 

Erstellen Sie auch Wertgutachten für Oldtimer oder Tuningfahrzeuge?

Ja. Neben Unfallgutachten biete ich auch Wertgutachten für Oldtimer, Leasingrückläufer, Tuning- und Sonderfahrzeuge an.

 

Habe ich Anspruch auf Wertminderung nach einem Unfall?

Ja, je nach Schadenhöhe und Fahrzeugalter kann Ihr Fahrzeug trotz Reparatur im Wert gemindert sein. Dies wird im Gutachten berücksichtigt.

 

Kann ich ein Gutachten auch ohne Anwalt einreichen?

Ja, das ist möglich. Allerdings ist es oft sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, damit Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.

 

Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?

Die Kosten hängen von der Schadenhöhe ab. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung diese vollständig.

 

Wie erhalte ich mein Gutachten?

Sie bekommen das Gutachten in digitaler Form per E-Mail sowie auf Wunsch als Ausdruck zugeschickt.

 

Was passiert, wenn die Versicherung mein Gutachten nicht akzeptiert?

Dann kann ein weiterer Gutachter eingeschaltet oder ein Anwalt hinzugezogen werden. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Kann ich Sie auch am Wochenende erreichen?

Ja. In dringenden Fällen stehe ich Ihnen auch abends und am Wochenende zur Verfügung.

 

Erstellen Sie auch Gutachten für Motorräder, Wohnmobile oder Transporter?

Ja, ich begutachte neben PKW auch Motorräder, Wohnmobile, Transporter und Nutzfahrzeuge.